Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IROsoft-Cleantech GmbH, Kochhorstweg 37 in 04910 Elsterwerda

§ 1. Allgemeines

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von IROsoft-Cleantech GmbH unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Aufträge oder Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. 

 Hinweis zur Betriebserlaubnis

1. Wir sind auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen on-road und off-road durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Durch die Ausführung unserer Leistungen und die damit verbundenen Eingriffe in die Motorsteuerung, oder sonstige Eingriffe in die Fahrzeugtechnik, kann die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen. Hiermit weisen wir unsere Kunden nochmals auf diesen Umstand hin. Auf Wunsch bieten wir Unterstützung bei der entsprechenden Einholung von Genehmigungen an. Letztlich bleibt es jedoch ausschließlich Aufgabe des Kunden, die Genehmigungsmöglichkeit vorab zu prüfen, sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren und die erforder­lichen Genehmigungen einzuholen. Für das Fortbestehen der Betriebserlaubnis der durch IROsoft-Cleantech GmbH bearbeiteten Fahrzeuge, sowie den hieraus resultie­renden Folgen durch das ggf. Erlöschen der Betriebserlaub­nis, übernimmt IROsoft-Cleantech GmbH keine Haftung. 

 

§ 2.Preise
Für Fahrzeugumbauten gelten die Angebotspreise inkl. Einbau und Bereitstellung und Lieferung der entsprechenden Teile zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, gilt der am Tag der Lieferung bzw. des Fahrzeugumbaus gültige Listenpreis.

§ 3. Lieferung
Liefer- und Fahrzeugumbautermine sowie deren Fristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Form- Änderungen sowie Änderungen des Liefer- sowie Umbauumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis des Fahrzeugumbaues nicht erheblich geändert werden.

§ 5. Abnahme
Mit der Übernahme/Abholung gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsübliche Einstellgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 1,5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 20% des Auftragswertes/Rechnungsbetrages. 

§ 6. Beanstandungen
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendungen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden. 

 

§ 7. Gewährleistung
Wir übernehmen für die Ordnungsmäßigkeit der von uns gelieferten und eingebauten Teile sowie der von uns durchgeführten Arbeiten eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Käufer für höchstens 50.000 km Laufstrecke des Fahrzeuges bei Fahrzeugen unter 2 Jahren nach Erstzulassung und mit weniger als 100000km Lauftsrecke; ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgend welchen anderen Teilen des Fahrzeugs entstehen. Je Schadenfall ist die Haftung von IROsoft-Cleantech GmbH auf 2000,- € begrenzt. Abweichende Fahrzeuge wie vorgenannt sind von einer etwaigen Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall von unseren Vorlieferanten erstattet bekommen, Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Sie erfolgt nach der Wahl in unseren Werkstätten durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile oder der Arbeiten, die von uns als „fehlerhaft“ anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Der Käufer hat den Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer Werkstätten behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist in Vorlage zu treten, und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungen unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug in unsere, dem Fahrzeugstandort nächstgelegene, Werkstatt zur Nachbesserung zu überführen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, die Wartungsvorschriften des Herstellers und unsere für das Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs und Wartungshinweise nicht beachtet worden sind.

§ 8. Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, resultieren, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes betreffen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

§ 9. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen und den Käufer mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten oder im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere einer Pfändung, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu informieren und den Dritten auf unser Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten oder verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar, mit Bank, Scheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes, bei Überweisungen nach spätestens 8 Werktagen, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

§ 11. Zurückbehaltungsrecht
An jedem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist, steht uns wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers. 

§ 12. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtwert bis zu 250,00 € um 20% und über 250,00 € um 15% ohne Rückfragen überschritten werden.

§ 13. Unterlagen
Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir. 

§ 14. Werbung
Wir sind berechtigt in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort oder Bildmaterial geworben werden.

§ 15. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

GCS-Tech UG (haftungsbeschränkt), Kochhorstweg 37 in 04910 Elsterwerda

Telefon : 03533 – 78 76 78 0,  E-Mail : info@irosoft-cleantech.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 
Ausnahmen

Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen 
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. 

§ 16. Erfüllungsort
für unsere Produkte ist der Hauptsitz unseres Unternehmens in 04910 Elsterwerda

§ 17. Gerichtsstand
ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen das Amtsgericht in Cottbus

§ 18. Salvatorische Klausel
Ist oder wird einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien nächsten kommen würde.

 

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